Zuschüsse für Fassadensanierung jetzt beantragen!

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Allgemein

Förderrichtlinie Fassadenprogramm: Projekt Innenstadt Mühlhausen – Gutes besser machen

Die „Förderrichtline Fassadenprogramm“ der Stadt Mühlhausen wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 05.03.2020 beschlossen

Sie besitzen eine Immobilie im Stadtzentrum von Mühlhausen und möchten Ihre Immobilie aufwerten? Das Förderprogramm zur Gestaltung privater Fassaden bietet Ihnen finanzielle Unterstützung.

Fassadenprogramm

Im Rahmen des Fassadenprogramms haben Sie die Möglichkeit finanzielle Zuschüsse zu erhalten. Gute Chancen auf eine Förderung haben vor allen Dingen Gebäude der historischen Altstadt innerhalb der Stadtmauer, die das Stadtbild prägen.

Ausnahmsweise können auch besondere Objekte außerhalb der Stadtmauer bezuschusst werden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Renovierung und Restaurierung von Fassaden sowie die dazu erforderlichen Arbeiten, insbesondere das Reinigen, Verputzen und Streichen, der Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung ursprünglicher Fassaden mit ihren Putzgliederungen
  • Nebenkosten für eine fachlich erforderliche Beratung und/oder Betreuung durch eine anerkannte Fachkraft, jedoch keine Verwaltungs- oder Finanzierungskosten
  • Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 1.000,- €

Gefördert werden nur Fassaden, die von der öffentlichen Straße aus sichtbar sind.

Nicht gefördert werden: Wärmeschutz-/Dämm-Maßnahmen, Baumaßnahmen, wie die Erneuerung von Haustüren, Fenstern und Fensterbänken sowie Dachdeckerarbeiten.

Was ist Ihr Nutzen?

Durch Ihr privates Engagement steigern Sie den Wert Ihrer Immobilie und verbessern die Vermietungschancen – und ganz nebenbei tragen Sie zur Aufwertung der Innenstadt bei.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind EigentümerInnen, Erbbauberechtigte oder MieterInnen einer Immobilie, die die straßenseitigen Fassaden ihrer Gebäude freiwillig renovieren wollen. Wenn letzteres zutrifft, ist das Einverständnis des Eigentümers/des Erbbauberechtigten erforderlich.

Wie hoch ist die Förderung?

Zu den förderfähigen Kosten kann ein Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent gewährt werden. Für die Erneuerung und farbige Gestaltung Ihrer Fassade erhalten Sie im besten Fall 30 Euro je qm aufgemessener und gestalteter Fläche, bis zu einem maximalen Betrag von 5.000 Euro je Maßnahme.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Förderungen werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt.

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Gefördert wird nur, wenn

  • mit der Maßnahme vor Erhalt des Bewilligungsbescheids noch nicht begonnen wurde,
  • Gestaltungsvorgaben Innenstadt der Stadt Mühlhausen beachtet werden,
  • das betroffene Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist,
  • die Maßnahmen mit den Belangen des Denkmalschutzes vereinbar sind,
  • das betroffene Gebäude keine Missstände oder Mängel im Sinne des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (§ 177 Abs. 2 und 3 BauGB) aufweist, es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit der Fassadengestaltung beseitigt.

In nur wenigen Schritten zur Förderung!

So stellen Sie einen Antrag

Die Antragsunterlagen finden Sie hier. Ansprechpartner sind die MitarbeiterInnen des Fachbereichs 7 „Stadtentwicklung und Bauordnung“.

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der Stadt Mühlhausen einzureichen.

Dem Antragsformular sind die notwendigen prüffähigen Unterlagen beizufügen:

  • Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen (mind. drei bei einem Volumen von mehr als 2000€ brutto)
  • Darstellung/Fotos des Ist-Zustandes
  • Aktueller Katasterplan/Lageplan
  • Eigentümernachweis/Einverständniserklärung
  • Flächenermittlung nach Zeichnung und Aufmaß
  • Gestaltungspläne einschließlich Farb- und Materialdarstellung (Baubeschreibung)
  • Darstellung der Finanzierung der privaten Eigenmittel
  • erforderliche Genehmigungen/Nachweis der Vorabstimmung mit der Stadt Mühlhausen

Komplette und prüffähige Anträge werden in der Reihenfolge des Einganges und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bearbeitet und durch den Planungs-, Umwelt und Wirtschaftsausschuss genehmigt.

Auf Antrag kann der Ausschuss für Planung, Umwelt und Wirtschaft der Stadt Mühlhausen dem Beginn der Maßnahme vor Erteilung der Bewilligung zustimmen. Daraus ist kein Anspruch auf Bewilligung abzuleiten. Die Entscheidung hierüber liegt im Ermessen des Ausschusses.

Nach Prüfung der Anträge erfolgt die Bewilligung durch einen förmlichen Bescheid an den Antragsteller, aus dem sich die Höhe des bewilligten Zuschusses ergibt. Dieser kann nachträglich nicht erhöht werden, reduziert sich jedoch, wenn die nachgewiesenen Kosten niedriger als die bewilligten Kosten sind.

Die Arbeiten müssen 12 Monate nach Bewilligung abgeschlossen sein.

Der Antragsteller/die Antragstellerin hat der Stadt Mühlhausen spätestens drei Monate nach Abschluss der Maßnahmen einen Verwendungsnachweis mit Originalrechnungen und Zahlungsbelegen vorzulegen. Die antragsgemäße Durchführung der Maßnahmen wird bei der Schlussabnahme durch die Stadt geprüft.

Nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss an den Antragsteller/die Antragstellerin ausgezahlt. Original-Rechnungen/Unterlagen werden zurückgegeben.

Das Verfahren in der Übersicht

  1. Information und Beratung
  2. Planung der Maßnahme
  3. Einholung von mindestens drei Kostenvoranschlägen
  4. Antragsunterlagen bei der Stadt einreichen
  5. Bewilligung abwarten
  6. Durchführung der Maßnahme
  7. Abrechnung der Kosten (Einreichung von Nachweisen und Rechnungen)
  8. Auszahlung des Zuschusses

Wir beraten Sie gern!

Quelle: https://www.muehlhausen.de/index.php?id=190&L=958&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2667&cHash=8750430c03376013ab3cebf1695ed959

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