Das Programm startet in Kürze. Dann ist auch das Antragsformular online. Abonnieren Sie doch bitte unsere „Wichtigen Hinweise“. Dann bekommen Sie sofort eine Mail, wenn das Programm los geht.
Vorab können Sie sich aber schon einmal über die Eckdaten des Programms informieren. Dann sind Sie gut vorbereitet für die Antragstellung.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Billigkeitsleistung sind Finanzhilfen zur Bewältigung oder Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie 2020, welche daraus resultieren, dass die fortlaufenden Einnahmen (dazu gehören auch Beiträge, Fördermittel u.ä.) nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den nächsten drei Monaten zu decken.
Wer stellt den Förderantrag?
Empfänger der Leistungen sind privatrechtlich organisierte gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen tätig sind.
Wann liegt eine finanzielle Notlage vor?
Eine finanzielle Notlage aufgrund der Corona-Pandemie liegt vor, wenn Einrichtungen bzw. Organisationen ihre Ausgaben nicht so reduzieren und deren Bezahlung ermöglichen können wie es die Ausfälle bei den Einnahmen erfordern.
Wie viel wird gefördert?
Die Billigkeitsleistung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss einmalig pro Unternehmen gewährt.
Die Höhe der Billigkeitsleistung ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten pro Unternehmen, wobei die Anzahl aller Beschäftigten des Unternehmens (Vollzeitäquivalente) maßgeblich ist. Neben den angestellten Beschäftigten werden Auszubildende sowie geringfügig Beschäftigte (Minijobber) über die jeweiligen Stundenanteile ebenfalls berücksichtigt. Einrichtungen ohne vorgenannte Beschäftigte gelten als Unternehmen bis 5 Beschäftigte.
Es werden Zuschüsse bis zu folgenden Höhen gewährt:
Bundesfinanzierte Soforthilfe:
bis 9.000 EUR für Unternehmen bis 5 Beschäftigte
bis 15.000 EUR für Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten
Landesfinanzierte Soforthilfe:
bis 20.000 EUR für Unternehmen mit 11 bis 25 Beschäftigten
bis 30.000 EUR für Unternehmen mit 26 bis 50 Beschäftigten.
Weitere Informationen gibt es hier: Klick
Quelle: https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_standardseite&pid=63 (GFAW – Thüringen)