Entschädigungsleistungen für Arbeitnehmer*innen und Selbständige

Entschädigungsleistungen nach § 56 Abs. 1a) Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten Unternehmen und Selbstständige ohne krank zu sein für ihren Verdienstausfall infolge notwendiger Kinderbetreuung unter folgenden Voraussetzungen, wobei alle folgenden Bedingungen erfüllt sein müssen: Die Schule oder Kindertagesstätte, die das Kind des/der Mitarbeitenden oder des/der selbstständig Tätigen besucht, muss aufgrund behördlicher Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung einer […]