Kurzinformationen und Handlungsempfehlung für Unternehmen und Steuerpflichtige, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind
Um die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen, können Sie folgende Anträge beim Finanzamt stellen.
a. Antrag auf Stundung
b. Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
c. Antrag auf Vollstreckungsaufschub (Vollstreckungsmaßnahmen wurden durch das Finanzamt bereits eingeleitet)
Sofern Sie von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, ist zunächst ein schriftlicher Antrag beim Finanzamt zu stellen. Ein telefonischer Antrag reicht nicht aus.
Im entsprechenden Antragsschreiben legen Sie Ihr Anliegen kurz dar. Teilen Sie mit, inwieweit Ihr Unternehmen von der Krise betroffen ist. Der Antrag ist entweder per Post oder E-Mail an das örtlich zuständige Finanzamt zu adressieren. Sie können hierfür den Antrag auf Steuererleichterungen benutzen.
Die Finanzämter werden die eingehenden Anträge zügig abarbeiten.
Es wird durch die Finanzämter grundsätzlich gewährleistet, dass bei Eingang entsprechender Anträge keine Mahnungen verschickt oder dass ein ggf. erteilter Lastschrifteinzug nicht durchgeführt wird sowie dass keine Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt und Ihren Steuerberater.
Hinweis: Stundungs- und Erlassanträge für die Gewerbesteuer sind an die zuständige Gemeinde zu richten.
Antrag auf Steuererleichterungen
Zudem besteht die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag über das ELSTER-Portal (www.elster.de) an das Finanzamt elektronisch zu übersenden.
Grundlagen
Ländererlass com 19.03.2020 zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen