Corono-Soforthilfe als Zuschuss
Der Zuschuss bzw. die Billigkeitsleistung wird einmalig zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden sind.
Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten pro Unternehmen:
5.000 EUR für 1 bis 5 / 10.000 EUR für 6 bis10 / 20.000 EUR für 11 bis 25 / 30.000 EUR für 26 bis 50 Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in), bzw. 9.000 EUR für 1 bis 5 und 15.000 EUR für 6 bis 10 Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in) eines zu erwartenden Bundesprogramms.
Download Formular: Klick
Download De-minimis Formular: Klick
Download Corona-Soforthilfe Hinweisblatt: Klick
Fragen zur Soforthilfe: Klick
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der Thüringer Aufbaubank: Klick
Kurzarbeitergeld
Allgemeine Informationen zum Kurzarbeitergeld: Klick
So beantragen Sie Kurzarbeitergeld: Klick
So viel Kurzarbeitergeld bekommen Sie: Klick
Unterstützung der Stadt Mühlhausen
Anträge auf zinsfreie Stundung bzw. Herabsetzung der Vorauszahlung der Gewerbesteuer: Klick
Verschiedene Formulare
Formular zur Stundung Sozialversicherungsbeiträge für März und April: Klick
Merkblatt zu Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz: Klick
Formular für Steuererleichterungen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Freiberufler: Klick
Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen durch Bürgschaftsbank Thüringen: Klick